Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten
gemäß Art. 13 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist
Name Verein: 3 Räuber e.V.
Straße: Baltersberg 1
PLZ, Ort:88285 Bodnegg
Tel.: +49 15775750034
E-Mail: post@3rauber.de
Vorstand: Liv Knoche & Tobias Willasch
2. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
post@3rauber.de
3. Der Verein 3 Räuber e.V. verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Abteilung verarbeitet und Kontaktdaten der Eltern verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf
der Vereinswebseite www.3räuber.de, Social Media kanälen und Printmedien veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.
Zum Zwecke der Eigenwerbung des Vereins 3 Räuber e.V. wird Werbung an die E-Mail-Adresse der
Mitglieder/Teilnehmer versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Cloud-Newsletterverwaltung werden die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder bei www.brevo.com und www.gmail.com gespeichert.
LfDI BW – Datenschutz im Verein nach der DS-GVO14
5. Drittlandstransfer
Im Rahmen der Cloud-Mitgliederverwaltung über www.gmail.com erfolgt die Speicherung in den USA
6. Speicherdauer
Die für die Daten Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
Die für die Lohnabrechnung der im Verein beschäftigten Personen notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
7. Betroffenenrechte
Das Vereinsmitglied/Teilnehmer hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Üblicherweise erfolgt im Verein die Bereitstellung der Daten für den Vertragsabschluss (Mitglieds-
vertrag/Satzung). Sollte darüber hinaus die Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
sein, so ist hierauf – sowie zusätzlich auf die Folgen einer Nichtbereitstellung – hinzuweisen).